FAQ


Häufige Fragen und Antworten zur Skylaterne

1.Brauche ich für die Skylaterne eine Aufstiegserlaubnis?

Nein. Nach §16 Abs.4 Luftverkehrsordnung bedarf die Skylaterne keiner Aufstiegserlaubnis und kann unter Berücksichtigung der beigefügten Sicherheitshinweise an 365 Tagen im Jahr eingesetzt werden. Ausnahmefälle In der Nähe von Flugplätzen im kontrollierten Luftraum (jedenfalls in einem Umkreis von 1,5 km sowie einem größeren Radius bei regionalen (15-20 km) und internationalen Flughöfen (50 km) und in Ballungsgebieten dürfen die Skylaternen nicht steigen. Im Falle von Massenaufstiegen (mehr als 50 Skylaternen) benötigen Sie eine Genehmigung des DFS (Deutsche Flugsicherung GmbH). Bei Unsicherheit über den Startplatz informieren Sie sich daher bitte zwingend vor dem Start darüber ob sich ein Flugplatz oder Flughafen in der Nähe befindet und der Aufstieg der Skylaterne an dem gewünschten Ort erlaubt ist. www.DFS.de Tel: +49 (0) 6103/ 7071313 Der Gebrauch von Skylaternen im europäischen Ausland (außerhalb Deutschlands) muss von Ihnen selbst abgeklärt werden.

Hinweis: Für die Regierungsbezirke und Ballungsgebiete Düsseldorf und Köln kann eine Erlaubnis des Aufsteigen lassens der Himmelslaternen nicht erteilt werden. In Bayern ist nach der Bayerischen Brandschutzverordnung Art. 19 sowie in Badenwürtenberg nach der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) das Aufsteigen von unbemannten Flugballons mit festen oder flüssigen Brennstoffen untersagt.  Eine Erlaubnis des Aufsteigens der Himmelslaternen kann im Bundesland Bayern und Baden-würtenberg sowie für die Regierungsbezirke und Ballungsgebiete Düsseldorf und Köln nicht erteilt werden und der Einsatz ist nicht erlaubt.

2. Wo darf ich die Skylaternen steigen lassen?

Fast Überall, jedoch mit Sicherheitsbedingten Einschränkungen. Niemals dürfen Sie die Skylaterne in der Nähe von entflammbaren oder explosionsgefährdeten Plätzen oder Gegenständen wie beispielsweise Tankstellen und Hochspannungsmasten oder in der unmittelbaren Nähe von, Menschen Ansammlungen, Häusern oder Bäumen starten lassen, da die Skylaterne dort Brände verursachen und Schäden anrichten könnte. Bitte beachten Sie, dass an gewissen Orten sowie in der Nähe zu Flugplätzen, internationalen Flughöfen und im kontrollierten Luftraum sowie bei Waldbrandgefahren und grosser Trockenheit der Start von Skylaternen verboten ist.

3. Sollte ich beim Aufstieg der Skylaternen bestimmte Witterungsbedingungen beachten?

Ja. Bei Regenwetter oder sehr hoher Luftfeuchtigkeit (z.B. Nebel) ist kein Aufsteigen der Himmelslaterne möglich. Lagern Sie Ihre Skylaternen trocken! Bitte beachten Sie, dass die Skylaterne nur bis zu einer Windstärke von maximal 1 Beaufort starten darf. Zulässig ist der Aufstieg also nur bei Windstille. Bei stärkeren Windstärken kann die Skylaterne abgetrieben werden und dadurch Schäden, wie z.B. Brände und Verletzungen verursachen. Auch bei nur sehr leichtem Wind sollten Sie die Skylaterne nicht aufsteigen lassen. Die Himmelslaternen können nur bis zu einer Aussentemperatur von max. 26 Celsius steigen gelassen werden um einen sicheren Auftrieb zu garantieren. Beachten Sie bitte, dass die Laternen nicht an heissen Sommertagen eingezetzt werden und die Aussentemperatur von max. 26 Celsius berucksichtigt wird. Am besten lassen Sie Ihre Wunschlaternen am kühlen Nachthimmel steigen. Vermeiden Sie Starts an heissen Sommertagen und grosser Trockenheit.

ACHTUNG! BITTE BEACHTEN SIE DIE ERHÖHTEN BRANDGEFAHREN IN DEN SOMMERMONATEN. NUR BEI ABSOLUTER WINDSTILLE, MAXIMALEN AUSSENTEMPERATUREN VON 25 CELSIUS UND NUR AM NACHT HIMMEL STEIGEN LASSEN. BEACHTEN SIE DIE BEILIEGENDEN SICHERHEITSHINWEISE! KEIN SPIELZEUG, NICHT IN KINDERHEANDE!

4. Womit kann ich die Skylaterne mit meinen Wünschen beschriften?

Beschriften Sie Ihre Wunschlaternen mit einfachen Filzstiften und achten Sie dabei auf eine ebenmäßige Unterlage!

5. Wie entzünde ich die Skylaterne?

Entfalten Sie das Papier der Skylaterne so weit wie möglich und zünden Sie anschließend den Brennkörper mit einer langen Kerze an. Ideal hierzu sind 2 Personen. Eine Person hält das aufgefaltete Papier der Skylaterne und die zweite Person zündet den Brennkörper vorsichtig an. Tragen Sie feuerfeste Handschuhe beim entzünden. Beigelegten Sicherheitshinweise & Gebrauchsanweisung beachten und die möglichen Brandge- fahren bedenken.

6. Wie hoch steigt die Skylaterne?

Während der Brenndauer von ca. 3 – 10 Minuten ( Brenndauer ist abhängig von der Himmelslaternen Grösse ) erreicht die Skylaterne, je nach Thermik, zwischen 200 – 400 Höhenmetern.

7. Darf ich an der Skylaterne eine Schnur anbringen?

An der Skylaterne kann und darf keine Schnur angebracht werden! Bereits bei dem leichtesten Wind wird Ihre Skylaterne weggetragen. Eine angebrachte Schnur würde dies verhindern, was zur Folge hätte, dass Ihre Himmelslaterne kippen und der Papierkörper zu brennen beginnen kann. Bei Windstille steigt die Skylaterne bis zu 400 Meter gerade vor Ihnen auf und schwebt langsam in einem Radius von ca. 50 Metern auf den Boden zurück. So können Sie Ihre Skylaterne problemlos selber entsorgen. 8. Was passiert mit der Skylaterne nach dem Aufstieg? Sobald der Brennkörper erloschen ist, sinkt die Skylaterne langsam zu Boden und kann im Restmüll entsorgt werden. Die Skylaterne kann nur einmal verwendet werden und stellt durch die traditionell Herstellung und das verwendete Reis Papier, Bambus & Baumwolle keine Umweltbelastung dar und verwittert in wenigen Tagen.

ACHTUNG!: BITTE BEACHTEN UND BEDENKEN SIE IMMER DIE  MÖGLICHEN BRANDGEFAHREN. NUR BEI ABSOLUTER WINDSTILLE VERWENDEN. BEACHTEN SIE DIE BEILIEGENDEN SICHERHEITSHINWEISE!

Die Haftung für die ordnungsgemäße Verwendung der Waren und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften obliegt Ihnen. Sie sollten daher in Ihrem eigenen Interessen unbedingt die der Ware beigefügten Sicherheitsbestimmungen lesen und diese einhalten. Sie stellen uns von Schadensersatzansprüchen frei, die insbesondere aus Missachtung der der Ware beigefügten Sicherheitsbestimmungen oder aktuellen Gesetzlichkeiten hervorgegangen sind. Haftungsbeschränkung: Schadensersatzansprüche aus Vertrag, Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verzug und aus unerlaubter Handlung –insbesondere hinsichtlich der Folgeschäden- sind soweit gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungshilfen ausgeschlossen. Feelgood-Alive Int. Ltd. übernimmt keinerlei Haftungs- und Schadenersatzansprüche für den Umgang, Einsatz sowie Folgeschäden durch die von Ihr vertriebenen Produkte. ( Himmelslaternen, Skylaternen, Schwimmlaternen etc. ) Die Verantwortung, Haftung und Schadenersatzforderungen dafür trägt alleine der Käufer.

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